France - Lothringen
Bereich Behinderung
Gesetz Nr. 75-534 vom 30. Juni 1975 über die Orientierung zugunsten von Personen mit Behinderung
Dieses Gesetz legt den französischen Rechtsrahmen fest.
Man verabschiedet sich vom Konzept des unfähigen, unangepassten Kindes („enfant inadapté“) und spricht nun von Kindern mit Behinderung und von Solidarität.
Dieses Gesetz legt den Nachdruck auf Prävention und Früherkennung bei Behinderungen.
Es führt die Pflicht ein, Kindern und Jugendlichen mit Behinderung eine Bildung und Erziehung zu bieten.
Es verankert auch die Pflicht, öffentliche Einrichtungen zugänglich zu gestalten.
Es hält fest, dass der Verbleib in einem gewöhnlichen Arbeits- und Lebensumfeld nach Möglichkeit stets Vorrang haben muss.
Es vertraut die Anerkennung der Behinderung separaten Département-Kommissionen an, zum einen für Kinder und Jugendliche im Alter von 0 bis 20 Jahren (CDES: Commission départementale de l’éducation spéciale), zum anderen für Erwachsene ab 20 Jahren (COTOREP: Commission technique d’orientation et de reclassement professionnel).
https://www.legifrance.gouv.fr/affichTexte.do?cidTexte=JORFTEXT000000333976
Gesetz Nr. 75-535 vom 30. Juni 1975 über die sozialen und medizinisch-sozialen Einrichtungen
Es regelt die Bedingungen für die Schaffung, Finanzierung, Personalausbildung und das Personalstatut der Einrichtungen und Dienste des Sektors.
https://www.legifrance.gouv.fr/affichTexte.do?cidTexte=JORFTEXT000000699217
Gesetz Nr. 75-620 vom 11. Juli 1975 über die Bildung, das sogenannte Haby-Gesetz („Loi Haby“)
Dieses Gesetz hatte bereits den Weg dafür bereitet, dass „außerschulische Fachleute“ je nach „Schwierigkeitsgrad“ im schulischen Rahmen Leistungen erbringen (Artikel 23).
Die Rundschreiben vom 29. Januar 1982 und vom 29. Januar 1983 über die schulische Integration ersuchen Facheinrichtungen und ihr Personal, die schulische Integration vorrangig durch Pflegeleistungen und sonderpädagogische Begleitungen im häuslichen Rahmen zu fördern.
https://www.legifrance.gouv.fr/affichTexte.do?cidTexte=JORFTEXT000000334174
Artikel 22 des Gesetzes Nr. 89-18 vom 13. Januar 1989 zur Einführung diverser sozialer Maßnahmen
Dieser Artikel ändert Artikel 6 des Gesetzes vom 30.06.1975 ab und führt einen Absatz ein, der als Creton-Abänderung („amendement Creton“) bekannt ist und einen Rechtsrahmen schafft, durch den junge Erwachsene über 20 Jahren in sonderpädagogischen Einrichtungen verbleiben dürfen, bis sie einen Platz in einer Erwachseneneinrichtung gefunden haben.
http://dcalin.fr/textoff/creton_1989.html
Gesetz Nr. 89-475 vom 10. Juli 1989 über die entgeltliche Aufnahme älterer Menschen oder Erwachsener mit Behinderung bei Privatpersonen zu Hause
Das Gesetz führt ein Verfahren zur Zulassung und Prüfung der Aufnahmebedingungen auf Grundlage eines Vertrags ein.
Gesetz Nr. 89-475 vom 10. Juli 1989 über die entgeltliche Aufnahme älterer Menschen oder Erwachsener mit Behinderung bei Privatpersonen zu Hause | Legifrance
Gesetz Nr. 90-602 vom 12. Juli 1990 über den Schutz von Personen vor Diskriminierungen aufgrund ihres Gesundheitszustandes oder ihrer Behinderung
https://www.legifrance.gouv.fr/affichTexte.do?cidTexte=JORFTEXT000000350518&dateTexte=
Gesetz Nr. 96-1076 vom 11. Dezember 1996 zur Abänderung des Gesetzes Nr. 75-535 vom 30. Juni 1975 über die sozialen und medizinisch-sozialen Einrichtungen sowie zur Gewährleistung einer geeigneten Betreuung bei Autismus
Menschen mit Autismus haben Anspruch auf eine bedarfsgerechte multidisziplinäre Betreuung im Rahmen eines bildenden, pädagogischen, therapeutischen und sozialen Ansatzes.
https://www.legifrance.gouv.fr/affichTexte.do?cidTexte=JORFTEXT000000746537
Ordonnanz Nr. 2000-1249 vom 21. Dezember 2000 über den legislativen Teil des Gesetzbuches über Sozialhilfe und Familien
Diese Ordonnanz ändert das Gesetz Nr. 75-534 vom 30. Juni 1975 über die Orientierung zugunsten von Personen mit Behinderung ab (Artikel 4, § II, Pkt. 7).
Die Gesetzesbestimmungen verteilen sich nun im Wesentlichen über sieben verschiedene Gesetzbücher: das Gesetzbuch über Sozialhilfe und Familien, das Gesetzbuch über die Bildung, das Gesetzbuch über die soziale Sicherheit, das neue Gesetzbuch über das Gesundheitswesen, das Gesetzbuch über die Arbeit, das Gesetzbuch über den ländlichen Raum sowie das Gesetzbuch über das Bauwesen und Wohnen.
https://www.legifrance.gouv.fr/affichTexte.do?cidTexte=JORFTEXT000000402505
Gesetz Nr. 2002-2 vom 2. Januar 2002 zur Neuregelung der Sozialhilfe und der medizinisch-sozialen Hilfe
In Artikel L. 311-6 (Artikel 10 in Kapitel 1, Abschnitt 2 über die Rechte der Nutzer des sozialen und medizinisch-sozialen Sektors) führt das Gesetz die Schaffung eines „Rats des Soziallebens“ („Conseil de la vie sociale“) oder anderer Mitspracheformen für Nutzer an der Funktionsweise der Einrichtung oder des Dienstes ein.
Außerdem führt das Gesetz in Kapitel II (über die Organisation der Sozialhilfe und der medizinisch-sozialen Hilfe), Artikel 53, die von der Regierung beschlossene Abänderung der Entschädigung von Personen mit angeborener Behinderung ein.
Des Weiteren schafft das Gesetz die Département-Beiräte der Personen mit Behinderung („Conseils Départementaux Consultatifs des Personnes Handicapées“, CDCPH) ein, die Vorschläge zur Umsetzung der Politik für Menschen mit Behinderung auf lokaler Ebene vorbringen sollen.
https://www.legifrance.gouv.fr/affichTexte.do?cidTexte=JORFTEXT000000215460&categorieLien=id
Gesetz Nr. 2004-626 vom 30. Juni 2004 über die Solidarität für die Eigenständigkeit von älteren Menschen und Personen mit Behinderung
Das Gesetz schafft eine nationale Solidaritätskasse für Eigenständigkeit („Caisse nationale de solidarité pour l'autonomie“), deren Auftrag es ist, mit den ihr zugeteilten Mitteln die Übernahme der Kosten durch Eigenständigkeitsverluste bei älteren Menschen und Personen mit Behinderung mitzutragen, unter Wahrung der Gleichbehandlung der betroffenen Personen auf dem gesamten Gebiet (siehe Titel III, Artikel 8).
https://www.legifrance.gouv.fr/affichTexte.do?cidTexte=JORFTEXT000000622485&categorieLien=cid
Gesetz Nr. 2004-1486 vom 30. Dezember 2004 zur Schaffung der Hohen Behörde für Diskriminierungsbekämpfung und Gleichbehandlung
Artikel 20 und 21 unter Titel III führen ausdrücklich die Strafen für jedes Verhalten auf, das Personen mit Behinderung beleidigt oder verleumdet oder zum Hass gegen sie aufstachelt.
https://www.legifrance.gouv.fr/affichTexte.do?cidTexte=JORFTEXT000000423967
Dekret Nr. 2004-287 vom 25. März 2004 über den Rat des Soziallebens („Conseil de la vie sociale“, CVS) und andere Mitspracheformen, die mit Artikel L. 311-6 des Gesetzbuches über Sozialhilfe und Familie eingeführt wurden
Das Dekret legt die Rolle des CVS-Rates fest, den das Gesetz vom 2. Januar 2002 (als Ersatz für den Einrichtungsrat „Conseil d’établissement“) zur Vertretung der Nutzer geschaffen hat. Dieser Beirat soll die Mitsprache und Anhörung der Nutzer von medizinisch-sozialen Einrichtungen bei der Ausarbeitung der Betriebsvorschriften einer Einrichtung gewährleisten.
Die Nutzer müssen die Mehrheit in diesem Beirat stellen. Der Beirat wurde mit Artikel L311-6 des CASF (Gesetzbuch über Sozialhilfe und Familie) eingeführt.
Das Dekret besagt, dass die Bildung eines CVS-Rates Pflicht ist, wenn die Einrichtung oder der Dienst Unterbringungen, dauerhafte Tagesaufnahmen oder eine Ausbildungsstätte für Personen mit Beeinträchtigung anbietet (außer wenn die Einrichtung oder der Dienst hauptsächlich Minderjährige im Alter unter 11 Jahren aufnimmt).
Wird kein CVS-Rat gebildet, muss eine Sprachrohrgruppe oder eine andere Mitspracheform geschaffen werden.
https://www.legifrance.gouv.fr/affichTexte.do?cidTexte...categorieLien=id
Gesetz Nr. 2005-102 vom 11. Februar 2005 für Gleichberechtigung und Chancengleichheit, Teilhabe und vollbürgerliche Wahrnehmung von Personen mit Behinderung
Dieses Gesetz bringt 2 Artikel in das Gesetzbuch über Sozialhilfe und Familie ein:
- Artikel L-114-1, der jeder Person mit Behinderung den Zugang zu den Grundrechten, die allen Bürgern zustehen, sowie die uneingeschränkte Ausübung ihrer Bürgerrechte zu. Der Staat steht für die Gleichbehandlung der Personen mit Behinderung auf dem gesamten Gebiet ein und legt hierzu jeweils Aktionsziele über mehrere Jahre fest.
- Artikel L114-1-1, der für jede Person mit Behinderung, ungeachtet ihrer Herkunft, der Art ihrer Beeinträchtigung sowie ihres Alters und ihrer Lebensführung, das Anrecht auf einen Ausgleich der Auswirkungen ihrer Behinderung einführt.
https://www.legifrance.gouv.fr/affichTexte.do?cidTexte=JORFTEXT000000809647
https://www.legifrance.gouv.fr/affichCodeArticle.do?cidTexte=LEGITEXT000006074069&idArticle=LEGIARTI000006796449&dateTexte=&categorieLien=id
https://www.legifrance.gouv.fr/affichCodeArticle.do?idArticle=LEGIARTI000031928973&cidTexte=LEGITEXT000006074069&dateTexte=20180216
Des Weiteren schafft dieses Gesetz in Kapitel II, Artikel 64, Département-Häuser für Personen mit Behinderung („Maisons Départementales des Personnes Handicapées“, MDPH), um Menschen mit Behinderung eine zentrale Anlaufstelle zu bieten, die Ihnen den Zugang zu ihren Rechten und Leistungen vermittelt. Damit ändert dieses Gesetz die Artikel L 146-3 bis L146-12 im Gesetzbuch über Sozialhilfe und Familie ab, die die Aufgaben der MDPH festlegen.
Rundschreiben DGAS/DGS/DHOS/3C Nr. 2005-124 vom 8. März 2005 über die Politik zur Betreuung von Personen mit Autismus und mit tiefgreifenden Entwicklungsstörungen
Die Ziele dieser Politik gliedern sich in drei Handlungsschwerpunkte:
- die Lenkung und Belebung der Politik für Menschen mit Autismus und tiefgreifenden Entwicklungsstörungen nachhaltig stärken;
- die Umsetzung geeigneter Maßnahmen zur Deckung des Bedarfs der betroffenen Personen und ihrer Familien voranbringen;
- die Entwicklung von Einrichtungen mit Ressourcen für Menschen mit Autismus auf dem gesamten Gebiet fördern.
Dekret Nr. 2009-378 vom 2. April 2009 über die Schulung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Behinderung sowie über die Zusammenarbeit zwischen den in Artikel L. 351-1 des Gesetzbuches über die Bildung genannten Einrichtungen und den in Punkt 2 und 3 von Artikel L. 312-1 des Gesetzbuches über Sozialhilfe und Familie genannten medizinisch-sozialen Einrichtungen und Diensten
Das Dekret stärkt die Beschulungspflicht in den Einrichtungen, die dem Wohnsitz des Kindes am nächsten liegen, in komplementärer Zusammenarbeit mit der Gesundheits- oder medizinisch-sozialen Einrichtung.
https://www.legifrance.gouv.fr/affichTexte.do?cidTexte=JORFTEXT000020480797&categorieLien=id
Gesetz Nr. 2009-879 vom 21. Juli 2009 zur Krankenhausreform sowie über die Patienten, Gesundheit und Zuständigkeitsgebiete
Ziel ist es, die bestehenden Schranken zwischen den einzelnen Aufsichtsbehörden zu beseitigen.
https://www.legifrance.gouv.fr/affichTexte.do?cidTexte=JORFTEXT000020879475&categorieLien=id
Gesetz Nr. 2013-595 vom 8. Juli 2013 über die Orientierung und die Programmierung zur Reformierung der Schule in der Republik
Dieses Gesetz führt gleich mit seinem zweiten Artikel den Grundsatz der inklusiven Schule für alle Schüler ein, ohne Unterschied.
https://www.legifrance.gouv.fr/affichTexte.do?cidTexte=JORFTEXT000027677984&categorieLien=id
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Bereich Kinder- und Jugendhilfe
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VERWALTUNGSRECHTLICHER UND GERICHTLICHER JUGENDSCHUTZ IN FRANKREICH
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Stéphanie Mélis, 13/12/2019
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