France - Lothringen

Bereich KINDHEIT UND JUGEND

  • Code de l'action sociale et des familles [Erklärung des französischen Familiengesetzbuches] (FR).
    Der Code de l'action sociale et des familles (manchmal abgekürzt CASF), früher Code de la famille et de l'aide sociale, gemeinhin Code de la famille, ist in Frankreich eine Sammlung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften über das Sozialwesen und die Familie.
    https://fr.wikipedia.org/wiki
    http://codes.droit.org/ 
  • Verordnung Nr. 45-174 vom 2. Februar 1945 über die straffällige Kindheit:
    Die Verordnung stellt Schutz und Erziehung über Strafe und strafrechtliche Verfolgung. Sie schafft spezialisierte Richter, die Kinderrichter, und ermöglicht es ihnen, verschiedene erzieherische Maßnahmen zu ergreifen und jugendliche Straftäter zu betreuen.(FR)
    https://www.legifrance.gouv.fr/loda/id/LEGITEXT000006069158/
  • Ab den Jahren 1982-1983 wird eine umfassende Dezentralisierungsbewegung eingeleitet.
    Dabei geht es darum, dass der Staat seine Befugnisse mit anderen Institutionen teilt. Es kommt zu einer Übertragung von Zuständigkeiten, von Human- und Finanzressourcen vom Staat auf diese Institutionen einhergeht. So verfügen die Regionen, Departements und Gemeinden über eigene Kompetenzen. Das Département wird zum federführenden Akteur im Bereich der Sozialarbeit und damit auch der Kinderfürsorge. Dies ist ein wichtiger Punkt, da die Departements ihre Arbeitsweise unterschiedlich organisieren und die starke und vorrangige Rolle der Vereine von einem Departement zum anderen variiert.

  • Gesetz Nr. 89-487 vom 10. Juli 1989 über die Prävention von Misshandlungen Minderjähriger und den Schutz der Kindheit:
    Stärkung der Kompetenzen der Departements im Bereich der Misshandlungen und Einrichtung des nationalen telefonischen Empfangsdienstes für misshandelte Kinder, allgemein bekannt als "Allô Enfance Maltraitée". Im März 1997 erhielt der Dienst eine vereinfachte dreistellige Rufnummer: 119. Seit 2003 hat die 119 den Status einer Notrufnummer. Ab 2007 wird das Wort "misshandelt" durch den Ausdruck "in Gefahr" ersetzt. Das Gesetz präzisiert außerdem die Aufgabenverteilung zwischen dem Département (Aide sociale à l'enfance) und dem Staat (Justiz). (FR)
    https://www.legifrance.gouv.fr/loda/id/LEGITEXT000006072638/
  • Gesetz Nr. 2002-2 vom 2. Januar 2002 zur Erneuerung der sozialen und medizinisch-sozialen Maßnahmen:
    Ziel des Gesetzes ist es, die Autonomie und den Schutz der Personen, den sozialen Zusammenhalt und die Ausübung der Staatsbürgerschaft zu fördern, Ausgrenzungen zu verhindern und deren Auswirkungen zu korrigieren. Dieses Gesetz legt eine Reihe von Grundrechten fest und bietet Instrumente zu ihrer Umsetzung. Es gilt für alle sozialen und medizinisch-sozialen Einrichtungen.(FR)
    https://www.legifrance.gouv.fr/jorf/id/JORFTEXT000000215460/
    Die Fortschritte des Gesetzes (Anmerkung von Stéphanie Mélis - IRTS de Lorraine). 
  • Gesetz Nr. 2007-297 vom 5. März 2007 über die Verhütung von Straftaten.
    Das Gesetz enthält Bestimmungen, die auf Integration und Prävention von Gewalttaten, Drogenmissbrauch und Jugendkriminalität hinzielen, sowie Bestimmungen zur Organisation von Sanktionen und Wiedergutmachungsmaßnahmen. (FR)
    https://www.legifrance.gouv.fr/jorf/id/JORFTEXT000000615568/

  • Gesetz Nr. 2016 - 297 vom 14. März 2016 über den Schutz des Kindes:
    Die Reform verfolgt 3 allgemeine Ziele, die sich in den 3 Titeln wiederfinden:
    • Verbesserung der nationalen und lokalen Steuerung des Kinderschutzes.
    • Den Weg des Kindes im Kinderschutz sichern
    • Den Status des Pflegekindes langfristig anpassen.
      All dies muss auf der Suche nach dem besten Interesse des Kindes und der Perspektive der guten Behandlung erfolgen. Alle Interventionen müssen sich wieder auf das Kind und die Berücksichtigung seiner Bedürfnisse konzentrieren. Diese Vorrangstellung des Kindeswohls führt zur Suche nach einer größeren Stabilität der Lebenswege der Kinder, einer besseren Erkennung von Gefahrensituationen und einer frühzeitigen Unterstützung von Kindern und Eltern. (FR)
      https://www.legifrance.gouv.fr
    • Am 25. Januar 2019 wurde ein Staatssekretariat für Kinderschutz beim Ministerium für Solidarität und Gesundheit eingerichtet.
      Seine Hauptaufgabe besteht darin, Maßnahmen vorzuschlagen, um das Recht der dem Kinderschutz anvertrauten Kinder auf Sicherheit, Gesundheit und Bildung zu gewährleisten; es geht darum, "den Alltag der dem Kinderschutz anvertrauten Kinder zu verbessern, um ihnen eine Zukunft zu bieten".
      https://www.gouvernement.fr
    • Wichtigste Artikel des Sozial- und Familiengesetzbuchs und des Zivilgesetzbuchs, die aus den verschiedenen oben genannten Gesetzen hervorgegangen sind:
      • Art. L112-3 Code de l'action sociale et des familles: Ziel des Kinderschutzes ist es, den Schwierigkeiten vorzubeugen, mit denen Eltern bei der Ausübung ihrer Erziehungsverantwortung konfrontiert werden können, die Familien zu begleiten und eine teilweise oder vollständige Betreuung der Minderjährigen zu gewährleisten.
      • Art. L112-4 CASF: Das Wohl des Kindes, die Berücksichtigung seiner körperlichen, geistigen, sozialen und emotionalen Grundbedürfnisse sowie die Achtung seiner Rechte müssen alle Entscheidungen, die es betreffen, leiten.
      • Art. 375 CCiviv: Wenn die Gesundheit, Sicherheit oder Moral eines nicht emanzipierten Minderjährigen gefährdet ist oder die Bedingungen seiner Erziehung oder seiner körperlichen, emotionalen, intellektuellen und sozialen Entwicklung ernsthaft gefährdet sind, können auf Antrag der Eltern gemeinsam oder eines von ihnen, der Person oder des Dienstes, der das Kind anvertraut wurde, des Vormunds, des Minderjährigen selbst oder der Staatsanwaltschaft Maßnahmen der Erziehungshilfe gerichtlich angeordnet werden.
    • Gesetz Nr. 2022-140 vom 7. Februar 2022 über den Schutz von Kindern :
      Dieses Gesetz hat folgende Ziele:
      • Verbesserung der Situation von Kindern, die von der Kinderfürsorge (Aide Sociale à l'Enfance - ASE) geschützt werden, durch das Verbot von Hoteleinweisungen und das Ende der Entlassung ohne Begleitung und Nachbetreuung bei Erreichen der Volljährigkeit.
      • Besserer Schutz von Kindern vor Gewalt
      • Modernisierung des Berufs der Familienassistenten.
      • Bessere Steuerung der nationalen Kinderschutzpolitik.
      • Überprüfung der Kriterien für die Verteilung unbegleiteter Minderjähriger.

Das Gesetz betont auch die Verfahrensgarantien mit der Anhörung des Kindes, wenn es urteilsfähig ist, und der Ernennung eines Anwalts oder eines Ad-hoc-Verwalters je nach Fall durch den Jugendrichter (FR).

 

    • Gesetz Nr. 2022-299 vom 2. März 2022 zur Bekämpfung von Mobbing in der Schule:
      Mobbing in der Schule, das durch soziale Netzwerke verstärkt wird, betrifft jedes Jahr schätzungsweise fast einen von zehn Schülern. Das Gesetz verbessert das Recht auf eine Schule ohne Mobbing: Mobbing in der Schule wird nun als Straftat anerkannt, die mit bis zu 10 Jahren Gefängnis und 150 000 Euro Geldstrafe bestraft werden kann, wenn das gemobbte Opfer Selbstmord begeht oder versucht, Selbstmord zu begehen.
      Die öffentlichen und privaten Schul- und Hochschuleinrichtungen sowie die regionalen Zentren für Universitäts- und Schulwerke (Crous) sind verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um:
      • Fälle von Mobbing zu verhindern und zu behandeln;
      • Opfer, Zeugen und Täter insbesondere an Vereine zu verweisen, die sie begleiten können. (FR)

 

 

  • Der administrative und gerichtliche Schutz von Kindern in Frankreich
    Artikel und Schema von Stéphanie MELIS aktualisiert am 13.12.2019
  • Das System zum Schutz der Kindheit
    Poster, herausgegeben 2014 von GIPED - Groupement d'intérêt public enfance en danger. (FR)
  • Die Unterbringung eines Kindes in Frankreich
    Infografik, die die einzelnen Schritte bis zur Unterbringung eines Kindes erläutert. (FR)  

  • Die Beendigung des Pflegeverhältnisses eines Kindes in Frankreich.
    Eine Infografik mit Einzelheiten zu den Schritten, die zur Beendigung des Pflegeverhältnisses eines Kindes führen. (FR) 

Bereich Behinderung

  • Gesetz Nr. 75-534 vom 30. Juni 1975 über die Orientierung zugunsten von Personen mit Behinderung

    Dieses Gesetz legt den französischen Rechtsrahmen fest.
    Man verabschiedet sich vom Konzept des unfähigen, unangepassten Kindes („enfant inadapté“) und spricht nun von Kindern mit Behinderung und von Solidarität.
    Dieses Gesetz legt den Nachdruck auf Prävention und Früherkennung bei Behinderungen.
    Es führt die Pflicht ein, Kindern und Jugendlichen mit Behinderung eine Bildung und Erziehung zu bieten.
    Es verankert auch die Pflicht, öffentliche Einrichtungen zugänglich zu gestalten.
    Es hält fest, dass der Verbleib in einem gewöhnlichen Arbeits- und Lebensumfeld nach Möglichkeit stets Vorrang haben muss.
    Es vertraut die Anerkennung der Behinderung separaten Département-Kommissionen an, zum einen für Kinder und Jugendliche im Alter von 0 bis 20 Jahren (CDES: Commission départementale de l’éducation spéciale), zum anderen für Erwachsene ab 20 Jahren (COTOREP: Commission technique d’orientation et de reclassement professionnel).
    https://www.legifrance.gouv.fr/affichTexte.do?cidTexte=JORFTEXT000000333976

  • Gesetz Nr. 75-620 vom 11. Juli 1975 über die Bildung, das sogenannte Haby-Gesetz („Loi Haby“)

    Dieses Gesetz hatte bereits den Weg dafür bereitet, dass „außerschulische Fachleute“ je nach „Schwierigkeitsgrad“ im schulischen Rahmen Leistungen erbringen (Artikel 23).
    Die Rundschreiben vom 29. Januar 1982 und vom 29. Januar 1983 über die schulische Integration ersuchen Facheinrichtungen und ihr Personal, die schulische Integration vorrangig durch Pflegeleistungen und sonderpädagogische Begleitungen im häuslichen Rahmen zu fördern.
    https://www.legifrance.gouv.fr/affichTexte.do?cidTexte=JORFTEXT000000334174

  • Artikel 22 des Gesetzes Nr. 89-18 vom 13. Januar 1989 zur Einführung diverser sozialer Maßnahmen

    Dieser Artikel ändert Artikel 6 des Gesetzes vom 30.06.1975 ab und führt einen Absatz ein, der als Creton-Abänderung („amendement Creton“) bekannt ist und einen Rechtsrahmen schafft, durch den junge Erwachsene über 20 Jahren in sonderpädagogischen Einrichtungen verbleiben dürfen, bis sie einen Platz in einer Erwachseneneinrichtung gefunden haben.
    http://dcalin.fr/textoff/creton_1989.html

  • Gesetz Nr. 96-1076 vom 11. Dezember 1996 zur Abänderung des Gesetzes Nr. 75-535 vom 30. Juni 1975 über die sozialen und medizinisch-sozialen Einrichtungen sowie zur Gewährleistung einer geeigneten Betreuung bei Autismus

    Menschen mit Autismus haben Anspruch auf eine bedarfsgerechte multidisziplinäre Betreuung im Rahmen eines bildenden, pädagogischen, therapeutischen und sozialen Ansatzes.
    https://www.legifrance.gouv.fr/affichTexte.do?cidTexte=JORFTEXT000000746537

  • Ordonnanz Nr. 2000-1249 vom 21. Dezember 2000 über den legislativen Teil des Gesetzbuches über Sozialhilfe und Familien

    Diese Ordonnanz ändert das Gesetz Nr. 75-534 vom 30. Juni 1975 über die Orientierung zugunsten von Personen mit Behinderung ab (Artikel 4, § II, Pkt. 7).
    Die Gesetzesbestimmungen verteilen sich nun im Wesentlichen über sieben verschiedene Gesetzbücher: das Gesetzbuch über Sozialhilfe und Familien, das Gesetzbuch über die Bildung, das Gesetzbuch über die soziale Sicherheit, das neue Gesetzbuch über das Gesundheitswesen, das Gesetzbuch über die Arbeit, das Gesetzbuch über den ländlichen Raum sowie das Gesetzbuch über das Bauwesen und Wohnen.
    https://www.legifrance.gouv.fr/affichTexte.do?cidTexte=JORFTEXT000000402505

  • Gesetz Nr. 2002-2 vom 2. Januar 2002 zur Neuregelung der Sozialhilfe und der medizinisch-sozialen Hilfe

    In Artikel L. 311-6 (Artikel 10 in Kapitel 1, Abschnitt 2 über die Rechte der Nutzer des sozialen und medizinisch-sozialen Sektors) führt das Gesetz die Schaffung eines „Rats des Soziallebens“ („Conseil de la vie sociale“) oder anderer Mitspracheformen für Nutzer an der Funktionsweise der Einrichtung oder des Dienstes ein.
    Außerdem führt das Gesetz in Kapitel II (über die Organisation der Sozialhilfe und der medizinisch-sozialen Hilfe), Artikel 53, die von der Regierung beschlossene Abänderung der Entschädigung von Personen mit angeborener Behinderung ein.
    Des Weiteren schafft das Gesetz die Département-Beiräte der Personen mit Behinderung („Conseils Départementaux Consultatifs des Personnes Handicapées“, CDCPH) ein, die Vorschläge zur Umsetzung der Politik für Menschen mit Behinderung auf lokaler Ebene vorbringen sollen.
    https://www.legifrance.gouv.fr/affichTexte.do?cidTexte=JORFTEXT000000215460&categorieLien=id

  • Gesetz Nr. 2004-626 vom 30. Juni 2004 über die Solidarität für die Eigenständigkeit von älteren Menschen und Personen mit Behinderung

    Das Gesetz schafft eine nationale Solidaritätskasse für Eigenständigkeit („Caisse nationale de solidarité pour l'autonomie“), deren Auftrag es ist, mit den ihr zugeteilten Mitteln die Übernahme der Kosten durch Eigenständigkeitsverluste bei älteren Menschen und Personen mit Behinderung mitzutragen, unter Wahrung der Gleichbehandlung der betroffenen Personen auf dem gesamten Gebiet (siehe Titel III, Artikel 8).
    https://www.legifrance.gouv.fr/affichTexte.do?cidTexte=JORFTEXT000000622485&categorieLien=cid

  • Gesetz Nr. 2004-1486 vom 30. Dezember 2004 zur Schaffung der Hohen Behörde für Diskriminierungsbekämpfung und Gleichbehandlung

    Artikel 20 und 21 unter Titel III führen ausdrücklich die Strafen für jedes Verhalten auf, das Personen mit Behinderung beleidigt oder verleumdet oder zum Hass gegen sie aufstachelt.
    https://www.legifrance.gouv.fr/affichTexte.do?cidTexte=JORFTEXT000000423967

  • Dekret Nr. 2004-287 vom 25. März 2004 über den Rat des Soziallebens („Conseil de la vie sociale“, CVS) und andere Mitspracheformen, die mit Artikel L. 311-6 des Gesetzbuches über Sozialhilfe und Familie eingeführt wurden

    Das Dekret legt die Rolle des CVS-Rates fest, den das Gesetz vom 2. Januar 2002 (als Ersatz für den Einrichtungsrat „Conseil d’établissement“) zur Vertretung der Nutzer geschaffen hat. Dieser Beirat soll die Mitsprache und Anhörung der Nutzer von medizinisch-sozialen Einrichtungen bei der Ausarbeitung der Betriebsvorschriften einer Einrichtung gewährleisten.
    Die Nutzer müssen die Mehrheit in diesem Beirat stellen. Der Beirat wurde mit Artikel L311-6 des CASF (Gesetzbuch über Sozialhilfe und Familie) eingeführt.
    Das Dekret besagt, dass die Bildung eines CVS-Rates Pflicht ist, wenn die Einrichtung oder der Dienst Unterbringungen, dauerhafte Tagesaufnahmen oder eine Ausbildungsstätte für Personen mit Beeinträchtigung anbietet (außer wenn die Einrichtung oder der Dienst hauptsächlich Minderjährige im Alter unter 11 Jahren aufnimmt).
    Wird kein CVS-Rat gebildet, muss eine Sprachrohrgruppe oder eine andere Mitspracheform geschaffen werden.
    https://www.legifrance.gouv.fr/affichTexte.do?cidTexte...categorieLien=id

  • Dekret Nr. 2009-378 vom 2. April 2009 über die Schulung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Behinderung sowie über die Zusammenarbeit zwischen den in Artikel L. 351-1 des Gesetzbuches über die Bildung genannten Einrichtungen und den in Punkt 2 und 3 von Artikel L. 312-1 des Gesetzbuches über Sozialhilfe und Familie genannten medizinisch-sozialen Einrichtungen und Diensten

    Das Dekret stärkt die Beschulungspflicht in den Einrichtungen, die dem Wohnsitz des Kindes am nächsten liegen, in komplementärer Zusammenarbeit mit der Gesundheits- oder medizinisch-sozialen Einrichtung.
    https://www.legifrance.gouv.fr/affichTexte.do?cidTexte=JORFTEXT000020480797&categorieLien=id

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