Deutschland - Saarland und Rheinland Pfalz

BEREICH KINDHEIT UND JUGEND

Alle deutschen Gesetzestexte finden Sie auf folgender vom Bundesministerium der Justiz verwalteten Website : www.gesetze-im-internet.de/
Alle Texte sind auffindbar anhand ihre Kürzel

3 wichtige Daten zum Kinderrecht in Deutschland :

  • Deutsches Reichsjugendwohlfahrtsgesetz (RJWG) vom 9. Juli 1922 zusammen mit dem Jugendgerichtsgesetz vom 16. Februar 1923.
  • Gesetz zur Förderung der Jugendwohlfahrt (JWG) vom 11. August 1961
  • Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) vom 26. Juni 1990. Dieses Gesetz ist das achte Buch des Sozialgesetzbuches (SGB VIII).

2 wichtige Aussagen des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland 1949 (GG) besagt in:

  • Artikel 6, Absatz 2: "Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. »
  • Artikel 6, Absatz 3: "Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen. »

Das Bürgerliche  Gesetzbuch (BGB):

§ 1631 - Inhalt und Grenzen der Personensorge

  • (1) Die Personensorge umfasst insbesondere die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen.
    (2) Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.
    (3) Das Familiengericht hat die Eltern auf Antrag bei der Ausübung der Personensorge in geeigneten Fällen zu unterstützen.

§ 1666 Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls

(1) Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen gefährdet und sind die Eltern nicht gewillt oder nicht in der Lage, die Gefahr abzuwenden, so hat das Familiengericht die Maßnahmen zu treffen, die zur Abwendung der Gefahr erforderlich sind.
(2) In der Regel ist anzunehmen, dass das Vermögen des Kindes gefährdet ist, wenn der Inhaber der Vermögenssorge seine Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind oder seine mit der Vermögenssorge verbundenen Pflichten verletzt oder Anordnungen des Gerichts, die sich auf die Vermögenssorge beziehen, nicht befolgt.
(3) Zu den gerichtlichen Maßnahmen nach Absatz 1 gehören insbesondere

    1. Gebote, öffentliche Hilfen wie zum Beispiel Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe und der Gesundheitsfürsorge in Anspruch zu nehmen,
    2. Gebote, für die Einhaltung der Schulpflicht zu sorgen,
    3. Verbote, vorübergehend oder auf unbestimmte Zeit die Familienwohnung oder eine andere Wohnung zu nutzen, sich in einem bestimmten Umkreis der Wohnung aufzuhalten oder zu bestimmende andere Orte aufzusuchen, an denen sich das Kind regelmäßig aufhält,
    4. Verbote, Verbindung zum Kind aufzunehmen oder ein Zusammentreffen mit dem Kind herbeizuführen,
    5. die Ersetzung von Erklärungen des Inhabers der elterlichen Sorge,
    6. die teilweise oder vollständige Entziehung der elterlichen Sorge.

(4) In Angelegenheiten der Personensorge kann das Gericht auch Maßnahmen mit Wirkung gegen einen Dritten treffen.

§ 1666a Grundsatz der Verhältnismäßigkeit; Vorrang öffentlicher Hilfen

(1) Maßnahmen, mit denen eine Trennung des Kindes von der elterlichen Familie verbunden ist, sind nur zulässig, wenn der Gefahr nicht auf andere Weise, auch nicht durch öffentliche Hilfen, begegnet werden kann. Dies gilt auch, wenn einem Elternteil vorübergehend oder auf unbestimmte Zeit die Nutzung der Familienwohnung untersagt werden soll. (…)
(2) Die gesamte Personensorge darf nur entzogen werden, wenn andere Maßnahmen erfolglos geblieben sind oder wenn anzunehmen ist, dass sie zur Abwendung der Gefahr nicht ausreichen.

 

Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (KICK) vom 8. September 2005.
Dieses deutsche Bundesgesetz im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe trat am 1. Oktober 2005 in Kraft und führte zu Änderungen im SGB VIII, die unter anderem die Vollzeitpflege betreffen und den bereits bestehenden Schutzauftrag im Falle einer Kindeswohlgefährdung konkretisieren. Darüber hinaus soll das Gesetz zum Ausbau der Tagesbetreuung verstärkt werden. (Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Kinder-_und_Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz)

Mai 2021 - Wichtige Änderungen des Achten Buches des Sozialgesetzbuches über die Kinder- und Jugendhilfe (KJSG).

Das Gesetz stärkt die Beteiligung von Kindern an der Entscheidung über Maßnahmen, die sie betreffen, und an deren Umsetzung. Weitere wichtige Fortschritte sind die Einrichtung von Ombudsstellen; soziale Teilhabe und Chancengleichheit für alle jungen Menschen; höhere Anforderungen an die Erteilung einer Betriebserlaubnis für Kinderheime und andere Einrichtungen; verbesserte Zusammenarbeit zwischen den medizinischen Berufen und dem Jugendamt sowie zwischen dem Jugendamt und den Familiengerichten.
Die meisten Bestimmungen treten sofort in Kraft, mit Ausnahme der Bestimmungen zur Inklusion von Kindern mit Behinderungen, die zwischen 2024 und 2028 in Kraft treten werden.

Die Jugendämter (Jugendämter)

Die Jugendämter sind die zentrale Anlaufstelle für Eltern, Erziehungsberechtigte und andere Personen, die mit der Unterstützung befasst sind, die einem Kind oder Jugendlichen zukommen soll. 

Auf dieser Seite finden Sie die Kontaktdaten aller Jugendämter in Deutschland. Man findet die Adresse, die Telefonnummern sowie die Namen der Ansprechpartner und deren Tätigkeitsbereiche für jedes Jugendamt.
https://www.jugendaemter.com/jugendaemter-in-deutschland/

Jugendliche, die mit dem Gesetz und den Rechten des Kindes in Konflikt geraten.

Artikel aus diesem von OKAJU herausgegebenen Buch

  • Frieder Dünkel - Jugendstrafrecht in Deutschland und im internationalen Vergleich
  • Frieder Dünkel, Bernd Geng, Stefan Harrendorf - Jugendstrafvollzug in Deutschland - Aktuelle Daten und Probleme
  • Philipp Walkenhorst - Jugendstrafvollzug im Wandel - ausgewählte Aspekte der Jugendstrafvollzugsgesetzgebung nach dem Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts vom 31. Mai 2006

Kindeswohl  - Erklärung zum Begriff

Kindeswohl“ oder auch „Wohl des Kindes“ ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, welcher im Familienrecht, im Adoptionsrecht, im Jugendhilferecht sowie im Recht von Scheidungsfolgen von immenser Bedeutung ist und der das gesamte Wohlergehen eines Kindes umschreibt
https://www.juraforum.de/lexikon/kindeswohl

 

Öffentliche Anhörung des Familienausschusses im Bundestag am 22 Februar 2021

Auf der Webseite des Bundesrates findet man das Video der öffentlichen Anhörung des Familienausschusses unter Vorsitz von Sabine Zimmermann (Die Linke) zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung des Kinder- und Jugendschutzes. Die Seite enthält auch die schriftliche Abschrift der wichtigsten Stellungnahmen aller wichtigen institutionellen Akteure, die von der Reform betroffen sind. Der Titel des Artikels lautet: "Lob und Kritik für geplante Reform der Kinder- und Jugendhilfe". Obwohl die befragten Akteure einhellig die Fortschritte des neuen Gesetzes hervorheben, warnen sie vor einigen Unzulänglichkeiten, die unter anderem die für die Politik zur Integration von Kindern mit Behinderungen bereitgestellten Mittel (unterschätzte Kosten und Umsetzungsfristen), die Auswirkungen einiger Bestimmungen zum Berufsgeheimnis auf die Zusammenarbeit zwischen den Akteuren.

 

Caritas hat ein Buch zur Reform des SGB VIII von Mai 2021 veröffentlicht.

In diesem Werk werden alle durch das Gesetz geänderten Bestimmungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kinder- und Jugendhilfe und alle, die im Alltag mit dem SGB VIII zu tun haben, übersichtlich dargestellt. Titel des Buches: "SGB VIII - Kinder-undJugendhilfe nach der Reform durch das KJSG - Gesetzestext mit gekennzeichneten Änderungen, Überblick und Stellungnahmen", Deutscher Caritasverband Lambertus-Verlag, 30. Jul. 2021 - 200 Seiten, 3. Juni 2021.
 

Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland

In dieser PowerPoint, die unter www.kinder-jugendhilfe.info einsehbar ist, wird den Internetnutzern im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eine umfassende Erklärung zur Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland angeboten.
Das Dokument enthält zunächst einige einleitende Statistiken über die deutsche Bevölkerung im Jahr 2019, die laufenden Veränderungen in der traditionellen Schule, die Rolle der Arbeitsverwaltung bei der Ausbildung junger Menschen, die Verbindungen zum Gesundheitssystem und die Beziehungen zur Justiz.
Anschließend werden die allgemeinen institutionellen Rahmenbedingungen erläutert, wobei die Rolle der Kommunen und die Verbindungen zwischen der deutschen Jugendhilfepolitik und der europäischen Jugendpolitik detailliert dargestellt werden. Es werden die wichtigsten Gesetze, die Kindern und Jugendlichen Grundrechte verleihen, sowie die geltenden Sozialgesetzbücher und internationalen Übereinkommen, die sich auf die Rechte von Kindern konzentrieren, aufgeführt.
Anschließend geht er detailliert auf das Sozialgesetzbuch SGB VIII ein, dessen Ziel es ist, Kinder und Jugendliche zu fördern, zu unterstützen, zu helfen und zu schützen. Die Autoren des Dokuments (Prof. Dr. Reinhold Schone, Norbert Struck und Dirk Hänisch) untersuchen jeweils die statistischen Daten, die die effektive Umsetzung der Kinder- und Jugendhilfe in all ihren Formen belegen, einschließlich der Unterstützung von Kindern mit Behinderungen, jungen Volljährigen oder auch minderjährigen Flüchtlingen. 
Schließlich werden die verschiedenen Strukturebenen der Jugendhilfe mit Verweisen auf das SGB VIII im Hinblick auf die investierten Finanzmassen detailliert beschrieben. 
Das Dokument schließt mit einigen Angaben zu den in der Kinder- und Jugendhilfe beschäftigten Personen, ebenfalls im Jahr 2019.
Das Dokument ist nur in deutscher Sprache verfügbar.
 

BEREICH BEHINDERUNG

Die meisten der im "Kinder- und Jugendbereich" erwähnten rechtlichen Rahmenbedingungen gelten durchaus auch für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen. Daher werden sie hier nicht erneut aufgeführt. 
Für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen gibt es jedoch zusätzliche gesetzliche Bestimmungen. Im Einzelnen sind zu nennen:

  • Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) vom 13. Dezember 2006 wurde mittlerweile von 185 Ländern ratifiziert. In Deutschland trat sie am 26. März 2009 in Kraft und ist seither das Recht, das von allen öffentlichen Einrichtungen umgesetzt werden muss. Das Übereinkommen weist den Vertragsstaaten eine zentrale Rolle bei der Umsetzung zu. 

Website zu Barrierefreiheit,
die sich mit allen relevanten Aspekten befasst: Stadtplanung, öffentlicher Nahverkehr, öffentliche Gebäude, Wohnungsbau...
Web Site bietet Informationen zu Gesetze und Normen, zu Finanzierung und zu Produkten.
 https://nullbarriere.de/situation-behinderte-deutschland.htm

Überprüfung der Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
Es gibt etablierte Rahmen, um die Umsetzung des Übereinkommens auf nationaler und internationaler Ebene zu überwachen. Hier die Liste der Fragen an den deutschen Staat (in deutscher Sprache, oder in Englisch) und der aktuellste Monitoring-Bericht (2019) zur Umsetzung des Übereinkommens in Deutschland: 2ter und 3ter Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.

Weitere Informationen finden Sie auch unter: https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/das-institut/monitoring-stelle-un-brk/die-un-brk