Europäische und internationale Ebene

BEREICH KINDHEIT UND JUGEND

1) Internationale Übereinkommen

2) Die Konventionen des Europarats

3) Instrumente der Europäischen Union

  • 2003 - Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung, sog. Brüssel-IIa-Verordnung, Europäische Union.
  • 2019 - Verordnung (EG) Nr. 2019/1111 vom 25. Juni 2019 über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung sowie über internationale Kindesentführung (Neufassung), so genannte Brüssel IIb-Verordnung, Europäische Union

  • Europäisches E-Justiz-Portal
    Das europäische E-Justiz-Portal soll die zentrale elektronische Anlaufstelle im Bereich der Justiz werden.
    In einem ersten Schritt will es Ihnen das Leben erleichtern, indem es Ihnen Informationen über die Rechtssysteme liefert und den Zugang zur Justiz in der gesamten EU in 23 Sprachen verbessert.

  • Internationales Netzwerk von Haager Richtern
    Die Haager Konferenz für Internationales Privatrecht (HCCH) ist eine zwischenstaatliche Organisation, die mehrere internationale Übereinkommen, Protokolle und Soft-Law-Instrumente verwaltet. Im März 2022 hatte die Konferenz 91 Mitglieder (90 Staaten + die Europäische Union).
    Liste der Richter und Staatsanwälte, die dieses Netzwerk auf globaler Ebene bilden.

Allgemeine Beobachtungen und Empfehlungen des Ausschusses für die Rechte des Kindes [CRC - Committee on the rights of the child] 

Das Recht entwickelt sich ständig weiter und ist Gegenstand von Analysen, Anpassungen, Verbesserungen und Klarstellungen. Die Veröffentlichungen des Genfer Ausschusses für die Rechte des Kindes sind eine wertvolle Quelle für das richtige Verständnis des Internationalen Übereinkommens über die Rechte des Kindes.
Der Ausschuss für die Rechte des Kindes (CRC - Committee on the rights of the child) ist das aus 18 unabhängigen Experten bestehende Gremium, das die Umsetzung des Übereinkommens über die Rechte des Kindes durch seine Vertragsstaaten überwacht. Es überwacht auch die Umsetzung der drei Fakultativprotokolle zum Übereinkommen, die Folgendes betreffen
  • die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten
  • den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornografie.
  • das Individualbeschwerdeverfahren bei Verletzungen der Rechte des Kindes.

Der Ausschuss verabschiedet allgemeine Bemerkungen auf der Grundlage spezifischer Artikel, Bestimmungen und Themen des Übereinkommens, um

  • die Vertragsstaaten bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Übereinkommen über die Rechte des Kindes zu unterstützen,
  • und internationale Organisationen und spezialisierte Institutionen, die an der schrittweisen und wirksamen Verwirklichung der in der Konvention anerkannten Rechte interessiert sind, anzuregen.
Die Mitglieder des Ausschusses können jederzeit eine allgemeine Bemerkung zu einem Artikel, einer Bestimmung oder einem Thema vorschlagen. Manchmal beschließt der Ausschuss, eine allgemeine Bemerkung zu einem Artikel, einer Bestimmung oder einem Thema zu entwickeln, das zuvor an einem seiner Tage der allgemeinen Debatte diskutiert wurde.
Die Beobachtungen sind auf Französisch und Englisch auf der OKAKU-Website verfügbar.
 

Jugendliche, die mit dem Gesetz und den Rechten des Kindes in Konflikt geraten.

Artikel aus diesem von OKAJU herausgegebenen Buch

  • Renate Winter - Mehrwert Kinderrechte! Kinder und ein Kindergerechtes Justizsystem
  • Benoît van Keirsbilck - Les droits de l’enfant dans les systèmes de justice pour enfants en dix principes
  • Maren Lambrecht - Die Leitlinien für eine kindergerechte Justiz des Europarates und ihre Umsetzung im Rahmen der Strategie für Kinderrechte des Europarats (2016-2021)

BEREICH BEHINDERUNG

Mehr Inhalt kommt bald...

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